Planungsbüro und Energieberatung Markus Niedermeier
Planen und Begleiten im Hochbau

 

Objektüberwachung - Oberbauleitung

Objektüberwachung - Oberbauleitung

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften 
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis 
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten 
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes 
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen 
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln 
  • Rechnungsprüfung 
  • Kostenfeststellung nach DIN 276 
  • Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran 
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle 
  • Auflisten der Gewährungsfristen 
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel 
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag


Objektbetreuung und Dokumentation

  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen 
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten 
  • Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
E-Mail
Anruf